Betrifft: Abfertigung NEU
Wer in den letzten Jahren ein paar Mal den Job gewechselt hat, kann ein Lied davon singen: Jede Firma parkte die Beiträge für die Abfertigung in einer anderen Vorsorgekasse. Von jeder Vorsorgekasse kommt einmal pro Jahr ein Brief mit Informationen zu den geleisteten Beiträgen, der bisher erworbenen Abfertigungsanwartschaft und den Anlageergebnissen. Bei den vielen Vorsorgekassen in Österreich kann die Papierflut ganz schön anwachsen. Das ist nicht nur lästig, es erschwert auch den Überblick.
Beiträge zusammenführen
ArbeitnehmerInnen können jedoch die Abfertigungsbeiträge zusammenführen und der Vorsorgekasse des aktuellen Arbeitgebers übertragen.
Voraussetzung für eine Zusammenführung
Die bislang geparkten Abfertigungsbeträge müssen schon mindestens 3 Jahre beitragsfrei in den Vorsorgekassen ruhen.
Wie funktioniert die Zusammenführung?
Schicke einen Antrag und die Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises an Ihre Vorsorgekasse. Einen Musterbrief für den Antrag findest du hier.
Warum ist eine Zusammenlegung ratsam?
Es ist übersichtlicher, alle Abfertigungsbeiträge bei einer Vorsorgekasse zu haben. ArbeitnehmerInnen müssen sich allerdings nicht sorgen, dass ihre Beiträge verloren gehen oder „vergessen“ werden, wenn sie bei verschiedenen Vorsorgekassen liegen.
(Quelle: www.arbeiterkammer.at)