Grundsätzlich gilt: Soweit es ZUMUTBAR ist, soll der Arzt/die Therapie in der Freizeit aufgesucht werden. Da dies aber sehr oft NICHT möglich ist, weil man in der Regel die Termine bei Ärzten und Therapien nur sehr wenig selbst steuern kann, darf auch während der Dienstzeit der Arzt/die Therapie aufgesucht werden. Eine Bestätigung des Arztbesuchs ist auf Wunsch der Leitung vorzulegen. Kommt die Mitarbeiterin also verspätet in die Arbeit/oder geht während der Arbeitszeit, entsteht kein Minus am Zeitkonto. Bei Arztbesuchen während der Dienstzeit sollte die Leitung/die dafür Verantwortliche vorher informiert werden. Ebenso, wenn sich der Dienstantritt wegen eines Arztbesuches verzögert.