Wer Anspruch auf die Mindestsicherung hat
Bevor man die Mindestsicherung bekommt, muss das eigene Vermögen aufgebraucht werden, bis nur mehr 4.139,11 € (2015) übrig sind.
Ausnahmen sind die als Hauptwohnsitz genutzte Eigentums-Wohnung und die Wohnungseinrichtung. Wer ein Auto besitzt, muss dieses verkaufen – außer das Gefährt ist berufs- bzw. behinderungsbedingt notwendig.
Anspruch haben Personen, die
- hilfsbedürftig sind, d.h. deren Haushaltseinkommen unter den Mindeststandards der Bedarfsorientierten Mindestsicherung liegen
- ihren Hauptwohnsitz bzw. ihren dauernden Aufenthalt in Österreich haben
- deren jeweiliger Bedarf nicht durch eigene Mittel gedeckt werden kann
- und bei denen Bereitschaft zum Einsatz der eigenen Arbeitskraft besteht.
Ausnahmen: Wer nicht arbeitsbereit sein muss:
- Personen, die das Regelpensionsalter erreicht haben
- Menschen mit Betreuungspflichten für Kinder, die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sofern keine geeignete Betreuungsmöglichkeit vorhanden ist
- Personen, die Betreuungsleistung gegenüber Angehörigen haben, die ein Pflegegeld mindestens der Stufe 3 beziehen
- Personen, die Sterbebegleitung oder Begleitung von schwerstkranken Kindern leisten
- Personen, die in einer bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnenen und zielstrebig verfolgten Erwerbs- oder Schulausbildung stehen (ein Studium zählt hier nicht dazu)
So viel Geld bekommen Sie
- Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (2014) besteht aus 2 Teilen: 610,49 € Grundbetrag und 203,50 € Wohnkostenanteil pro Monat. Zusammen sind das 813,99 €
- Personen in Lebensgemeinschaften bekommen den 1,5 fachen Betrag: 1220,98 €
- für Kinder gibt es jeweils 146,52 €, ab dem 4. Kind 122,10 € Die Bundesländer können höhere Beiträge sowie Ergänzungsleistungen auszahlen, z.B. wenn die tatsächlichen Wohnkosten höher sind. Einkommen, Arbeitslosengeld, Unterhaltszahlungen u. ä. werden jeweils angerechnet und reduzieren den Anspruch.
Mindestsicherung zurückzahlen?
Krankenversicherung?
Ja, Personen die Mindestsicherung beziehen bekommen eine E-Card und sind rezeptgebührenbefreit.
Mindestsicherung trotz Arbeitslosengeld/Notstandshilfe
Wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe niedriger ist als die Mindeststandards der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (und kein relevantes Vermögen vorhanden ist) kann eine ergänzende Mindestsicherungsleistung bezogen werden.
Wo Sie die Mindestsicherung beantragen?
Die Mindestsicherung kann – je nach Bundesland – bei Bezirkshauptmannschaften, Gemeindeämtern oder Magistraten beantragt werden. Zusätzlich können Anträge auch bei den Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice (AMS) abgegeben werden.