Bildschirmbrille

1. GESETZLICHER ANSPRUCH
In diesem Fall muss der Arbeitgeber den erforderlichen Sehbehelf zur Verfügung stellen.

Bildschirmarbeit liegt vor, wenn ArbeitnehmerInnen durchschnittlich ununterbrochen mehr als zwei Stunden oder durchschnittlich mehr als drei Stunden ihrer Tagesarbeitszeit mit Bildschirmarbeit beschäftigt werden und einen Sehbehelf benötigen.“     (vgl. Bildschirmarbeitsverordnung § 1 Abs. 4)

2. AUSSERHALB DER GESETZLICHEN REGELUNG
Wer keinen Bildschirmarbeitsplatz hat oder eine 2. Bildschirmbrille benötigt, kann die unten angeführten günstigen Konditionen der Fa. Fielmann trotzdem nutzen. Allerdings werden die entstehenden Kosten vom Diakoniewerk in Rechnung gestellt (Gehaltsabzug).

Um zu der benötigten Bildschirmbrille zu gelangen, gibt es im Diakoniewerk folgende Regelungen:

A) Kooperation mit der Fa. Fielmann:

  • Fachoptiker oder Augenfacharzt führt eine Sehkraftuntersuchung durch
  • Fachoptiker (bei Fielmann) gibt (entsprechend der befundeten Sehkraft) eine  schriftliche Empfehlung/Kostenvoranschlag  für die benötigte Bildschirmbrille aus.
  • Mit diesem Empfehlungsschein erhält man in der Personalabteilung einen Bestellschein für die Fa. Fielmann. (Der Bestellschein umfasst lediglich die unbedingt notwendige Ausführung der Brille)
  • Die auf dem Bestellschein angeführten Leistungen werden zu 100% direkt vom Diakoniewerk an Fielmann bezahlt.
  • Nur mit diesem Bestellschein gewährt die Fa. Fielmann einen Firmenrabatt:
    > Einstärken- oder 3-Zonenbrille (Raumkomfortglas/Kunststoff) mit Fassung max. 100€
    > Brillen mit asphärischen Raumkomfortgläsern max. 230€ *
  • Andere Ausführungen/ teurere Fassungen als auf dem Bestellschein angeführt, sind auch möglich, die Differenz muss aber selbst aufgezahlt werden.
    (Gerne wird auch ein Blaufilter empfohlen. Da auch Nicht-Brillenträger keinen Blaufilter „im“ Auge haben, ist dies eher kein notwendiges Ausführungsmerkmal. Viele Monitore sind bereits mit einem Blaulicht-Filter ausgestattet. Als  Variante kann auch eine Blaufilter-Folie am Bildschirm angebracht werden.)

* Ist eine Ausführung mit dem Raumkomfortglas aufgrund spezieller Fehlsichtigkeit aus technischen Gründen nicht möglich, muss dies auf dem Empfehlungsschreiben ausdrücklich vermerkt sein. In diesem Fall darf auf asphärische Raumkomfortgläser ausgewichen werden. Der dafür vom Diakoniewerk geleistete Höchstbeitrag beläuft sich auf 230€.

B) Anderer Fachoptiker:

Wird ein anderer Optiker bevorzugt, werden trotzdem nur die Sätze der Fa. Fielmann (derzeit 100€ oder 230€) zurückerstattet.
Wenn auf der Rechnung vermerkt ist, dass die Ausführung nur mit „asphärischen Raumdistanzgläsern“ möglich ist, werden maximal 230€ rückerstattet.

PS: Für eine praxistaugliche Bildschrimbrille empfiehlt sich das Raumdistanzglas. Hier ist eine Nahzone zum Lesen, eine Bildschirm-Zone (Distanz 80 cm) und für „Kundenkontakt“ eine Zone für 2m Entfernung eingearbeitet. Die günstigeren Einstärkengläser sind nur auf die Bildschirmdistanz eingestellt.

Bei Unklarheiten bzw. Auffassungsunterschieden melde dich bitte im BR-Büro!

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