Du hast Anspruch auf einen Fahrtkostenzuschuss bei der Fahrt zwischen Wohn- und Arbeitsort von 0,037€ je Fahrtkilometer (Hin+Rückfahrt ), wenn
- die kürzeste Wegstrecke (ständiger Wohnort) mehr als 5 Kilometer beträgt (Hin- und Retour mehr als 10km)
Eigenanteil: für die ersten 10 und ab dem 71. Fahrtkilometer gebührt kein Zuschuss (=Selbstbehalt)
Achtung !
Bitte kontrollieren, ob der Zuschuss laut obigen Bedingungen auch ausbezahlt wird.
Es macht keinen Unterschied ob du mit dem Auto, dem Rad oder per Öffi fährst. Die Berechnung gilt IMMER für 5 Tage/Woche, auch bei Teilzeitbeschäftigung.
