Fahrtkostenzuschuss

Du hast Anspruch auf einen Fahrtkostenzuschuss bei der Fahrt zwischen Wohn- und Arbeitsort  von 0,037€ je Fahrtkilometer (Hin+Rückfahrt ), wenn

  • die kürzeste Wegstrecke (ständiger Wohnort) mehr als 5 Kilometer beträgt (Hin- und Retour mehr als 10km) 

Eigenanteil: für die ersten 10 und ab dem 71. Fahrtkilometer gebührt kein Zuschuss (=Selbstbehalt)

Achtung !
Bitte kontrollieren, ob der Zuschuss laut obigen Bedingungen auch ausbezahlt wird. 

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