Bildungsurlaub/Bildungsfreistellung

Es ist dem BR gelungen, die Regelungen bezüglich Bildungsfreistellung/Bildungsurlaub zu verbessern.

1. Für empfohlene Fortbildungen (=Fortbildungen, die im Einrichtungskonzept vorgesehen sind, bzw. die im Rahmen des Sozialberufe-Gesetzes im Ausmaß von 32h in 2 Jahren verlangt werden) wird jetzt die IST-Dauer der Fobi angerechnet (dauert die Fobi länger als 6 Stunden, sind 30 Minuten Pause abzuziehen). Dies gilt für empfohlene Fobis von Montag bis Freitag. Es ist unerheblich, ob an diesem Tag ein Dienst geplant war oder ob er frei gewesen wäre. Maximale Bildungsfreistellung pro Tag: 9h. Am Ende des Durchrechnungszeitraumes dürfen wegen Bildungsfreistellung keine Überstunden stehen. Bezüglich der Frage, inwiefern auch die Hin- und Rückreise zu bewerten sind, gibt es regional unterschiedliche Handhabungen. Das weiß die Leitung.

2. Bildungsurlaub/Freistellung für Seminare, die auf Wunsch der MA besucht werden, ist mit der Leitung zu vereinbaren.

Wichtig: Bildungsfreistellung kann jährlich im Ausmaß einer Arbeitswoche (aliquot zum tatsächlichen Beschäftigungsausmaß) gewährt werden. Es besteht aber rechtlich kein Anspruch darauf.

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