Betriebsvereinbarungen

Der Kollektivvertrag (KV) räumt die Möglichkeit ein, manche – vor allem die Arbeitszeit betreffenden – Angelegenheiten mittels sog. Betriebsvereinbarungen (BV) gesondert zu regeln. Diese Vereinbarungen werden zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber verhandelt und beschlossen. Es sind dies Vereinbarungen, die den KV in der Anwendung definieren und möglicherweise auch bessere Regelungen festlegen (durch eine BV darf der KV aber nicht zu Ungunsten der MitarbeiterInnen verändert werden). Im Diakoniewerk gibt es solche Vereinbarungen, die im Bedarfsfall zur Anwendung kommen. Mittels eines Passwortes haben MitarbeiterInnen im Menü unter „Intern“ Zugriff auf die wesentlichen Vereinbarungen.

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