Lohn Jän25

Kurze Info zu den Minusbeträgen beim aktuellen Gehaltszettel:

ein Minus-Betrag am Gehaltszettel
– was soll denn das?

Mitarbeiter:innen in den Beschäftigungsgruppen (=BG)* 5 bis 8 finden ab Jänner 2025 unter „Anrechnung KV §33 Abs.4“ einen unterschiedlich hohen Minusbetrag.

Verständlicherweise sorgt dieser für Irritationen – was es damit auf sich hat, kannst du hier nachlesen:

Die „Anrechnung nach KV § 33 Abs. 4“ ist seit 2023 im KV vereinbart und daher rechtlich korrekt.

Hintergrund:
Im Nov. 2022 wurde im KV eine Sonder-Erhöhung der KV-Tabelle (zusätzlich zur Valorisierung) beschlossen. Beschlossen wurde da auch, dass die einzelnen Betriebe individuelle und betriebliche Höherzahlungen (bei uns im Diakoniewerk ist das z.B. die Anrechnung der Ausbildungszeiten bei der Einstufung) gegenrechnen (= davon abziehen) können.

Beispiel:
Wenn jemand aufgrund der Vordienstzeiten – wie im KV festgelegt – in 6/2 eingestuft würde, kommt er durch die Anrechnung der Ausbildungszeit (die in unserer Betriebsvereinbarung festgelegt ist) in 6/3. Die Differenz zwischen diesen beiden Stufen beträgt €53,20 (= Höherzahlung zu KV) und dieser Betrag wird jetzt gegengerechnet.

Die Tabellenerhöhung hätte auch schon 2023 und 2024 abgezogen werden können, darauf hat das Diakoniewerk jedoch verzichtet.  Ab 2025 wird die Gegenrechnung umgesetzt.

D.h. insgesamt bekommst du nicht weniger als vor der Sondererhöhung.

Die Maximalbeträge pro Beschäftigungsgruppe, die abgezogen werden können, betragen für die
BG 5   €49,05
BG 6   €105,86
BG 7   €56,8
BG 8   €161,33
Um diese Beträge wurde die KV-Tabelle (zusätzlich zu den jährlichen Valorisierungen) angehoben.

Ist deine individuelle Höherzahlung größer als der Maximalbetrag, wird dir der Maximalbetrag abgezogen.

Ist deine individuelle Höherzahlung kleiner als der Maximalbetrag, wird dir die individuelle Höher- zahlung abgezogen.

Die Berechnung deiner individuellen Höherzahlung erfolgte im Dez. 24 und liegt im Personalbüro auf.

Warum wird das überhaupt gemacht?

Die Diakonie-KV-Gehaltstabelle war in den VDG 5-8 deutlich unter der Tabelle im SWÖ-KV.
Durch die Anhebung der Tabelle soll eine Angleichung erfolgen. Es gibt im Diakonie-KV Betriebe (z.B. kleinere Einrichtungen im Burgenland), die keine betrieblichen Überzahlungen haben – diese profitierten von der Erhöhung unmittelbar. Aber auch im Diakoniewerk OÖ profitieren die MA davon: sobald die individuelle Höherzahlung kleiner ist als die Sonder-Erhöhung, gibt es eine Verbesserung gegenüber der alten Tabelle (vor der Erhöhung).

*Beschäftigungsgruppe wurde früher Verwendungsgruppe (VDG) genannt

Beitrag: „Lohn Jän25“