Das Thema Minusstunden hat in den letzten Jahren für viel Unmut und Verwirrung gesorgt. Vor allem deshalb, weil eine bereits bestehende Regelung vielfach nicht eingehalten wurde. Also wuchsen aus einem Problem viele Probleme. Es wurde also noch einmal mit dem Betriebsrat verhandelt. Schließlich kann es doch nicht sein, dass in Bereichen, die ohnehin schon durch personelle Unterbesetzung leiden, es auch noch viele Minusstunden gibt.
Grundsätzlich gilt in Zukunft: Die Soll-Stunden der MA sind zu verplanen. MA haben ein Recht darauf, gemäß ihrem Beschäftigungsausmaß eingeteilt zu werden. Ansonsten kommt es zu einer Vertragsverletzung seitens des Arbeitgebers. Das früher übliche Anhäufen von geplanten Minusstunden über mehrere Durchrechnungszeiträume hinweg ist nicht mehr möglich. Durch Dienstplanung entstandene Minusstunden sind mit Ende des Durchrechnungszeitraums (DRZ) zu kompensieren bzw. wenn dies nicht mehr möglich ist, auf „Null“ zu stellen. ALLERDINGS: Da ein ganz genaues Hinplanen auf „Null“ im Bereich des Turnusdienstes nicht immer möglich ist, dürfen maximal 5 Minusstunden in den nächsten DRZ übertragen werden. Diese sollen dann im nächsten DRZ abgebaut werden.
Es kann sein, dass MA berechtigte Anliegen vorbringen (z.B. Hausbau, Familienzuwachs, Austritt/Tod einer BewohnerIn, kurzfristig notwendiger ZA). Solche Minusstunden soll es zukünftig auf Antrag der MitarbeiterInnen bei der Leitung geben. Grundsätzlich sind die beantragten Minusstunden auch im selben DRZ abzubauen. Wenn dies nicht möglich ist, dürfen sie einmalig in den nächsten DRZ übertragen werden. Bis zum Ende dieses DRZ sind sie abzubauen. Wenn dies nicht gelingt, sind auch sie auf „Null“ zu stellen.
Ein ganz anderes Thema sind Minusstunden durch den Rechenmodus des HCM. Dazu ein Beispiel:
Eine MitarbeiterIn arbeitet wöchentlich 15 Stunden. Das heißt, sie wird wahrscheinlich an 2 Arbeitstagen diese Stunden arbeiten. Die anderen Tage der fünftägigen Arbeitswoche sind „frei“. Wenn an einen ihrer regulären Arbeitstage ein Feiertag fällt, bekommt sie dennoch NUR den aliquoten Teil gutgeschrieben. In diesem Fall das durchschnittliche Tagessoll (15h Wochen-Soll : 5 Wochenarbeitstage = 3h durchschnittliches Tages-Soll). Das Dienstplanprogramm HCM rechnet derzeit nur nach dem durchschnittlichen täglichen Beschäftigungsausmaß. Das heißt, die MA kann an einem solchen Feiertag nur 3h als Haben schreiben. Der Rest der konkreten Tagesarbeitszeit wird zu Minusstunden. Auf den ersten Blick ist das ungerecht. Doch wird es auch umgekehrt angerechnet. Das heißt, wenn ein Feiertag auf einen Wochentag fällt, an dem sie gar nicht arbeitet, werden ihr an diesen Tag dafür aliquot 3h Arbeitszeit gutgeschrieben. Das Monatsstunden-Soll verringert sich um diese 3h. Dadurch werden aufs Arbeitsjahr betrachtet, solche Minusstunden wieder ausgeglichen. Allerdings könnte es auch zu Schieflagen kommen.