Familienzeit (Papamonat)

Seit dem KV 2017 ist es möglich, die Familienzeit in Anspruch zu nehmen. Bei der Verhandlung des KV durch Gewerkschaft, BetriebsrätInnen und ArbeitgeberInnen wurde erreicht, dass ein Anspruch auf den Papamonat besteht. Das ist eine Besserstellung zum Gesetz, da dieses keinen Rechtsanpurch vorsieht. Die „Familienzeit“ kann wahlweise 28, 29, 30 oder 31 Tage dauern und […]