Sabbatical und Krankenstand

Was passiert, wenn ich in der Berufspause (=Freizeitphase) des Sabbaticals krank werde?

Wenn eine MitarbeiterIn in der Freizeitphase des Sabbaticals krank wird, verlängert der Krankenstand das Sabbatical nicht. Sollte aber in der Ansparungsphase des Sabbaticals ein Krankenstand eintreten, wird der Zeitausgleich weiter aufgebaut.

Entsteht während der Berufspause (=Freizeitphase) des Sabbaticals ein Urlaubsanspruch?

Grundsätzlich entsteht auch in der Freizeitphase des Sabbaticals ein Urlaubsanspruch. In der Sabbaticalvereinbarung wird festgelegt, in welchem Zeitraum der Urlaub verbraucht wird. Sollte in der Urlaubsphase ein Krankenstand (=länger als 3 Tage) eintreten, bleibt der Urlaub stehen, d. h. er kann später konsumiert werden. Über den Zeitpunkt des Urlaubs ist Einvernehmen zwischen ArbeitnehmerIn und DienstgeberIn herzustellen.

 

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