Liebe KollegInnen,
wie ihr vielleicht schon aus den Medien erfahren habt, gibt es endlich vom Land Oö für Personen, welche im Zeitraum von November-Jänner mit Schutzausrüstung gearbeitet haben, eine COVID-19-Bonuszahlung.
Wer hat Anspruch auf die Zulage und in welcher Höhe?
- Die Zulage erhalten MitarbeiterInnen, welche physisch COVID-19 positive Personen mit Schutzausrüstung betreut und gepflegt haben.
- In stationären Einrichtungen erhalten die Zulage z.B. auch MitarbeiterInnen des Reinigungspersonals, welche in Bereichen (Wohngruppen) mit COVID-19 positiven Personen mit Schutzausrüstung gereinigt haben.
- Die Zulage beträgt 17,28 Euro für einen ganzen Tag Dienst (mehr als 7 Stunden) die Hälfte bei einem halben Tag Dienst (bis zu 7 Stunden).
- MitarbeiterInnen von Alten- und Pflegeheimen, Mobile Diensten, Einrichtungen gem. Oö. CHG (Behindertenarbeit) und Oö. KJHG sowie Wohnungslosenhilfe sind bei Zutreffen der oben genannten Voraussetzungen anspruchsberechtigt.
Die betroffenen MitarbeiterInnen werden ducrch die Leitungen gemeldet. Die Auszahlung der Prämie für November und Dezember erfolgt mit der nächsten Gehaltsabrechnung. Die Erhebung und Auszahlung der Prämie für Jänner folgt in einem gesonderten Schritt.