Krank im Zeitausgleich

Wer während des Zeitausgleichs (ZA) krank wird, hat im Diakoniewerk Glück im Unglück. Der ZA wird in diesem Fall nicht verbraucht. Natürlich ist es nötig, vom Arzt krank gemeldet zu werden. Diese Regelung gilt auch für kurzen ZA. Selbst wer z.B. nur eine Stunde ZA verbraucht und in dieser Stunde krank wird, ist von dieser Regelung erfasst. Der Arzt sollte noch am selben Tag bzw. spätestens am nächsten Tag wegen der Krankmeldung kontaktiert werden.

Der BR freut sich, dass das Diakoniewerk als Arbeitgeber dieser Forderung des BR nachkommt.

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