Krank im Urlaub

Unter bestimmten Voraussetzungen verlierst Du die Urlaubstage nicht, an denen Du krank bist.
(Leider gilt dies seit Herbst 2023 bei Zeitausgleich nicht mehr. Wir bedauern diese Entscheidung unseres Arbeitgebers!)

Dein Urlaub wird bei Krankheit unterbrochen, wenn:
  • die Erkrankung länger als 3 Kalendertage dauert,
  • die Erkrankung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei geführt wurde
  • die Erkrankung dem Arbeitgeber spätestens nach 3 Tagen mitgeteilt wird und
  • bei Wiederantritt des Dienstes eine Krankenstandsbestätigung vorliegt.

Krankheit verlängert Urlaub nicht

Die krankheitsbedingte Unterbrechung verlängert Ihren Urlaub allerdings nicht. Sobald der vereinbarte Urlaub zu Ende ist oder Sie wieder gesund sind, müssen Sie sofort wieder arbeiten gehen.

Wichtig: Die Tage, die Sie krank waren, werden zu Ihrem noch bestehenden Urlaubsguthaben dazugerechnet.
Wenn Sie allerdings nur bis zu 3 Tage krank waren, ist das nicht möglich, weil die Krankheit den Urlaub dann nicht unterbricht.

Erkrankung im Ausland

Wenn Sie im Ausland erkranken, müssen Sie neben dem ärztlichen Zeugnis eine behördliche Bestätigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass das ärztliche Zeugnis von einem zugelassenen Arzt ausgestellt wurde. Diese Bestätigung brauchen Sie nicht, wenn Sie nachweisen können, dass Sie in einem öffentlichen Krankenhaus behandelt wurden.

(Quelle: www.arbeiterkammer.at)

Achtung: „Pflegeurlaub“/Pflegfreistellung unterbricht ihren Urlaub. Wenn in ihrem Urlaub ein naher Angehöriger/Angehörige erkrankt (voraussichtlich länger als 3 Tage) und Sie die Pflege übernehmen, muss umgehend der Arbeitgeber informiert werden, damit ihr Urlaub unterbrochen wird. Die nicht konsumierten Urlaubstage bleiben erhalten, dürfen aber nicht an das Ende des Pflegeurlaubs angehängt werden, falls der Pflegeurlaub über den genehmigten Urlaubszeitraum hinausgeht.

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