Sabbatical

Das Sabbatical ist im § 25 Kollektivvertrag der Diakonie geregelt:

Die Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen (=AN) haben die Möglichkeit, einvernehmlich mit dem Dienstgeber unter folgenden Bedingungen 6 oder 12 Monate bezahlte Berufspause (=Sabbatical) zu machen:

        1. Während eines Zeitraumes von 60 Monaten werden statt 100% des Bruttoentgelts nur 90% des Bruttoentgelts verrechnet, wobei in den letzten 6 Monaten dieses Zeitraumes die AN die Berufspause in Anspruch nehmen.
        2. Während eines Zeitraumes von 60 Monaten werden statt 100% des Bruttoentgelts nur 80% des Bruttoentgelts verrechnet, wobei in den letzten 12 Monaten dieses Zeitraumes die AN die Berufspause in Anspruch nehmen.
        3. Während eines Zeitraumes von 48 Monaten werden statt 100% des Bruttoentgelts nur 75% des Bruttoentgelts verrechnet, wobei in den letzten 12 Monaten dieses Zeitraumes die Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen die Berufspause in Anspruch nehmen.
        4. Während eines Zeitraumes von 24 Monaten werden statt 100% des Bruttoentgelts nur 75% des Bruttoentgelts verrechnet, wobei in den letzten 6 Monaten dieses Zeitraumes die Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen die Berufspause in Anspruch nehmen.

Andere Modelle können zwischen Dienstgeber und AN einvernehmlich festgelegt werden.Nach der Rückkehr aus dem Sabbatical haben AN Anspruch auf Wiederbeschäftigung im selben Stundenausmaß wie vor Beginn der Ansparphase. 

 

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