Allen Mitarbeiter:innen gebührt für die Fahrt zwischen Wohn- und Arbeitsort ein Fahrtkostenzuschuss von 0,037€ je Fahrtkilometer (Hin+Rückfahrt pro Arbeitstag), wenn
- die kürzeste Wegstrecke (ständiger Wohnort) mehr als 10 Kilometer beträgt und keine Dienstunterkunft genutzt wird
- die Wegstrecke an den Arbeitstagen regelmäßig zurückgelegt wird.
Eigenanteil: für die ersten 10 und ab dem 61. Fahrtkilometer je Fahrtstrecke gebührt kein Zuschuss
Achtung!
Bitte kontrollieren, ob der Zuschuss laut obigen Bedingungen auch ausbezahlt wird. Es besteht Rechtsanspruch!