Im Urlaub krank zu werden ist unangenehm. Allerdings verlieren Sie die Urlaubstage, an denen Sie krank werden, unter bestimmten Voraussetzungen nicht.
- die Erkrankung länger als 3 Kalendertage dauert,
- die Erkrankung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei geführt wurde
- Sie Ihrem Arbeitgeber die Erkrankung spätestens nach 3 Tagen mitteilen und
- bei Wiederantritt des Dienstes eine Krankenstandsbestägigung vorlegen.
Krankheit verlängert Urlaub nicht
Die krankheitsbedingte Unterbrechung verlängert Ihren Urlaub allerdings nicht. Sobald der vereinbarte Urlaub zu Ende ist oder Sie wieder gesund sind, müssen Sie sofort wieder arbeiten gehen.
Erkrankung im Ausland
Wenn Sie im Ausland erkranken, müssen Sie neben dem ärztlichen Zeugnis eine behördliche Bestätigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass das ärztliche Zeugnis von einem zugelassenen Arzt ausgestellt wurde. Diese Bestätigung brauchen Sie nicht, wenn Sie nachweisen können, dass Sie in einem öffentlichen Krankenhaus behandelt wurden.
(Quelle: www.arbeiterkammer.at)
Achtung: „Pflegeurlaub“/Pflegfreistellung unterbricht ihren Urlaub. Wenn in ihrem Urlaub ein naher Angehöriger/Angehörige erkrankt (voraussichtlich länger als 3 Tage) und Sie die Pflege übernehmen, muss umgehend der Arbeitgeber informiert werden, damit ihr Urlaub unterbrochen wird. Die nicht konsumierten Urlaubstage bleiben erhalten, dürfen aber nicht an das Ende des Pflegeurlaubs angehängt werden, falls der Pflegeurlaub über den genehmigten Urlaubszeitraum hinausgeht.